Unsere AGB

Stand 01.03.2022 // Blacklime GmbH

Vertretungsberechtigte: Dipl.-Des. Eike Brennenstuhl und Dipl.-Des. Margarete Klünder

Werbeagentur Hannover – Blacklime GmbH
Kantplatz 3
30625 Hannover
FON 0511 655 006 77
USt-IdNr.: DE286132478

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen BLACKLIME DESIGN und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Grafikdesign, Webdesign und Marketing Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die BLACKLIME DESIGN nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Gestaltung neuer Produkte, Printmedien, Webdesign, Programmierung und Marketingkonzepte, oder die Überarbeitung dieser eben genannten Designleistungen. Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat BLACKLIME DESIGN Gestaltungsfreiheit. BLACKLIME DESIGN wird die Weisungen, die der Auftraggeber erteilt, im Rahmen der gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die nicht im Angebot berücksichtigt waren, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, BLACKLIME DESIGN rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen für die Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für das Design zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die BLACKLIME DESIGN beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

1.3 Wenn Verträge mündlich geschlossen werden, sind die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen ebenfalls gültig. Der Auftraggeber muss in diesem Fall auf die Vertragsgrundlagen aufmerksam gemacht werden.

1.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

BLACKLIME DESIGN hat das alleinige Nutzungsrecht der Entwürfe und Reinzeichnungen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

2.1 Soweit dem Auftraggeber Nutzungsrechte einzuräumen sind, erwirbt dieser das ausschließliche Recht, die Designvorlagen während des vereinbarten Nutzungszeitraums in der vereinbarten Stückzahl zu vervielfältigen und die Vervielfältigungsstücke in dem vereinbarten Gebiet zu verbreiten. Werden zum Nutzungszeitraum, zur Stückzahl und /oder zum Vertriebsgebiet keine Vereinbarungen getroffen, bestimmt sich der Umfang der Nutzungsrechte nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck.

2.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Werkhonorare und der vom Auftraggeber zu erstattenden Nebenkosten über. Ist eine pauschale Abgeltung der Nutzungsrechte vereinbart, muss auch diese vollständig bezahlt sein.

Bei Verstoß gegen Punkt 2 hat der Auftraggeber BLACKLIME DESIGN zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.

2.4 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von BLACKLIME DESIGN formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

2.4 BLACKLIME DESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt, die Designleistung als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt BLACKLIME DESIGN zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 150 Prozent der vereinbarten Vergütungssatzes. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

3. Vergütung

Die Vergütung geht aus dem Angebot von BLACKLIME DESIGN oder aus der Bestellbestätigung hervor. Entsprechende Veränderungen der Vergütung während eines Vertrages werden gesondert schriftlich festgehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

3.1 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.

3.2 Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die BLACKLIME DESIGN zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

3.3 Wenn sich der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, kann BLACKLIME DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann BLACKLIME DESIGN auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3.4 BLACKLIME DESIGN hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren.

3.5 BLACKLIME DESIGN ist berechtigt, Abschlagszahlungen und Anzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Sind Teilleistungen vereinbart, erfolgen die Teilzahlungen nach der jeweiligen Leistungserbringung.

3.6 Liegt dem Angebot keine andere Vergütungsfälligkeit vor, ist die volle Vergütung bei Lieferung der Entwürfe fällig.

3.7 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von BLACKLIME DESIGN hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3.8 Leistungen, wie z.B. Reisekosten, Materialkosten und Transportkosten werden gesondert berechnet.

3.9 Zahlungsforderungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann BLACKLIME DESIGN Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

4. Hosting

4.1 BLACKLIME DESIGN erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des ausgeschriebenen Leistungsangebots.

4.2 Bei Bestellung wählt der Kunde einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Angebote oder individueller Anpassung des Angebotes ist nicht möglich.

4.3 Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Server abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. BLACKLIME DESIGN sagt keine Erreichbarkeit des Netzwerks von 100 Prozent zu. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten, in denen das Netzwerk auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von BLACKLIME DESIGN liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

4.4 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung bzw. Konfiguration ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. BLACKLIME DESIGN  behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen und zu unterbinden, die den Server bzw. das Netzwerk übermäßig stark belasten bzw. belasten werden.

4.5 Es besteht seitens BLACKLIME DESIGN keine Prüfungspflicht der Webseiten und sonstiger Inhalte, wie E-Mail-Verkehr des Kunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben bzw. Massenmailings (Mailingaktionen) über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. BLACKLIME DESIGN  behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren. Im Sinne des obigen Absatzes ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden Accounts seiner Kunden bzw. Mitbenutzer verantwortlich.

4.6 BLACKLIME DESIGN prüft, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. FallsBLACKLIME DESIGNnicht Inhaber der gewünschten Domains ist und die Prüfung dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird BLACKLIME DESIGN die Registrierung der Domains unverzüglich bei der DENIC e.G. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird BLACKLIME DESIGN den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains bestehen seitens BLACKLIME DESIGN nicht. Sofern BLACKLIME DESIGN Inhaber der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Domains ist bzw. wird, verpflichtet sich BLACKLIME DESIGN, dem Kunden die Domains für die Dauer dieses Vertrages zur alleinigen Nutzung zu überlassen.

4.7 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Sie verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit, sofern nicht anders in der Produktbeschreibung festgelegt, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.

4.8 Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch BLACKLIME DESIGN gilt insbesondere „ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen“, „ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert“, „die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch BLACKLIME DESIGN“, eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für BLACKLIME DESIGN  dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

4.9 Der Kunde hat die Pflicht, zur Löschung seines Accounts, die Kündigung unter Angabe der Kunden- und Vertragsnummer und des Kundenlogins in schriftlicher Form per Post oder Fax einzureichen. Die Kündigung aller Domains trägt nicht gleichzeitig zur Kündigung des Accounts bei.

4.10 Die Parteien verpflichten sich sowie ihre Mitarbeiter, Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle im Rahmen der Vertragsbeziehung anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Geheimnisse sowie über die persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse des Vertragspartners dessen Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern zu wahren.

4.11 Die Registrierung einer Domain verlängert sich in der Folgezeit jeweils um weitere 12 Monate, sofern die Domain nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Domainlaufzeit gekündigt wird. Für eine vorzeitige Kündigung der Domain oder des mit der Domain verbundenen Tarifs erfolgt keine Erstattung für die Restlaufzeit.

4.12 Falls der Kunde eine Domain auf seine Person registriert hat, wird BLACKLIME DESIGN auch nach Vertragsende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode auf seine Person registriert. Sofern der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehende Delegierung sorgt, wird BLACKLIME DESIGN die Domain an die zuständige Registrierungsstelle zurückgeben.

 

5. Eigentum und Rückgabepflicht

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind BLACKLIME DESIGN spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht von BLACKLIME DESIGN, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

6. Fremdleistungen

6.1 BLACKLIME DESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf die Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dazu wird der Auftraggeber vorab informiert und erteilt die notwendige schriftliche Vollmacht.

6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, BLACKLIME DESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

6.3 Freie Mitarbeiter oder Dritte, die von BLACKLIME DESIGN eingesetzt werden, sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von BLACKLIME DESIGN weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

7. Herausgabe von Daten

7.1 BLACKLIME DESIGN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat BLACKLIME DESIGN dem Auftraggeber Datenträger, Dateien, Daten oder Layouts, zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BLACKLIME DESIGN geändert werden.

7.2 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

8. Korrektur und Belegmuster

8.1 BLACKLIME DESIGN hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenständen, die mit Hilfe ihrer Entwürfe hergestellt werden. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber BLACKLIME DESIGN zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

8.2 BLACKLIME DESIGN ist berechtigt, diese Muster oder Kopien davon für die Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten. Darüber hinaus darf sie den Auftraggeber als Partner in Veröffentlichungen als Referenz nennen.

8.3 Der Auftraggeber legt BLACKLIME DESIGN vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

 

9. Haftung

9.1 BLACKLIME DESIGN haftet nur für Schäden, die die Agentur selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die BLACKLIME DESIGN auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

9.2 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Zur Vermeidung von Schäden und Folgeschäden obliegt dem Kunden eine ständige Kontroll- und Sicherungspflicht, sollte der Auftraggeber sich für eine selbstständige Pflege seiner Webseite (z.B. CMS) entschieden haben. BLACKLIME DESIGN übernimmt keine Haftung für nicht erstellte Updates und den daraus resultierenden Folgen.

9.3 BLACKLIME DESIGN haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen werden. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

9.4 In keinem Fall haftet BLACKLIME DESIGN für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist die Agentur verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

9.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei BLACKLIME DESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9.6 Sofern BLACKLIME DESIGN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragsnehmer keine Erfüllungsgehilfen von BLACKLIME DESIGN. BLACKLIME DESIGN  haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Werbeagentur Hannover – Blacklime GmbH.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.